Seit 1. Januar 2008 ist das revidierte GmbH-Recht (Art. 772 ff. OR) in Kraft. Was sind die Konsequenzen für bestehende GmbH’s? Welche Neuerungen sind für Unternehmensgründer relevant?
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese zu stellen.
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82 Kommentare:
Hallo netnotar, ich finde die Idee von diesem Blog toll! Da die Revision des GmbH-Rechts ansteht, wird viel geredet und es entstehen Unklarheiten. Meine Frage: Ist es wahr, dass ich als Einzelperson alleine eine GmbH gründen kann? Benötige ich keinen weiteren Gesellschafter?
Ja, neu Art. 775 OR regelt dies folgendermassen:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder
mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften
gegründet werden.
Der netnotar ist kein Gesetzesdschungel!
Jeder weiss wie man rein kommt und jeder weiss wie man raus kommt!
Hallo netnotar
Muss ich bei der Gründung das Stammkapital auf ein Sperrkonto einbezahlen?
Zur Zeit muss das Stammkapital nicht auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Nach der Inkraftsetzung des neuen GmbH-Rechts muss das Stammkapital bei einem Bankinstitut hinterlegt werden.
Hallo Netnotar!
Es ist schoen zu sehen, wie ihr besser und besser werdet. Definitiv die erste Anlaufstelle fuer Gruender!
Guten Abend! Hilfreiche Seite, danke. 3 Fragen:
a) Tritt das revidierte GmbH-Recht (Art. 772 ff. OR) per 1.1.08 nun definitiv in Kraft bzw. von welchen Beschlüssen ist dies allenfalls noch abhängig?
b) Ab wann kann auf Ihrer Website elektronisch eine GmbH nach neuem Recht erfasst und damit zur Gründung angemeldet werden?
c) Gem. Website http://www.kmu.admin.ch/gruendung/00182/00251/00276/index.html?lang=de kann bei wirtschaftlich unbedeutenden GmbH's und Zustimmung aller Gesellschafter auf eine Revision verzichtet werden. Wo ist eine solche Regelung (opting-out) festzuhalten? In den Statuten?
Guten Tag.
Besten Dank für Ihre lobenden Worte.
Zu Ihren Fragen:
a) Ja, das Gesetz tritt definitiv am 01.01.2008 in Kraft.
b) Ab 01.01.2008 kann auf unserer Website nach neuem Recht eine GmbH erfasst werden.
c) Ja, eine solche Regelung ist in den Statuten festzuhalten.
Hallo netnotar!
Ich habe eine Frage zum neuen GmbH-Recht: Kann ich bereits in diesem Jahr nach dem neuen Recht gründen?
Gibt es ein entsprechendes
Übergangsrecht?
Nein, die Gründung nach neuem Recht ist erst ab 01.01.2008 möglich. Es gibt keine Übergangsfrist, während welcher das neue Recht schon vorwirken würde.
Hallo netnotar!
Ich stehe gerade vor einer GmbH-Gründung. In einem Beratungsgespräch meiner Treuhandfirma wurde erwähnt, dass eine Gründung bereits jetzt nach neuem GmbH-Recht möglich sei - dies ist im Widerspruch zu Ihrer Aussage. Könnnten Sie dies bitte noch einmal überprüfen? Danke.
Hallo!
Nein, es ist nicht möglich bereits jetzt nach neuem Recht zu gründen, siehe http://www.hrabe.ch/Merkblaetter/MerkblattNeueintragungUebergangGmbH.pdf Ziff. 1 Abs. 2
Hallo netnotar!
Wie ist das mit dem Rückzug von Stammkapital nach der Gründung (oder längerer Zeit danach)? Kann man als Gesellschafter sein Kapital zu Teilen zurückziehen? Oder muss für die Bilanz immer der volle Betrag an Stammkapital einbezahlt bleiben? Danke
Lieber Leser
Ich habe soeben eine GmbH als Einzelperson (neues Recht 2008) mit netnotar gegründet. Das war nun wirklich eine einfache Sache. Es hat mich, nebst dem Ausfüllen der Online-Formulare, nur eine Stunde im Büro vom Netnotar gekostet. Etwas Probleme machte nur das HR mit der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Es scheint hier keine genauen Regeln zu geben, wie formuliert werden soll bzw. darf. Je nach dem wer im HR prüft und je nach Kanton ist die Beurteilung (und damit eventuell eine Rückweisung) unterschiedlich. Der HR Eintrag meiner GmbH ist zwar zur Zeit noch nicht vollzogen, doch ich und der Notar sind Zuversichtlich dass es klappt. Gekostet hat mich der Notar die in seiner Site ausgewiesene 800Fr.
Ich kann Ihnen den netnotar nur empfehlen.
Hmm super jetzt kann man nach neuem Recht gründen! Wie machen das eigentlich die anderen ohne Notariat?
@besserwisser
Guten Tag
Eine Kapitalgesellschaft, wird errichtet, indem die Gründer dies in öffentlicher Urkunde erklären, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Für diesen Errichtungsakt ist immer eine Urkundsperson/ein Notar notwendig.
Guten Tag,
Verlangt das Handelsregister einen Businessplan zur Vorlage oder dient dieser nur der Ueberzeugung potentieller Finanzgeber (und natürlich als persönlicher Leitfaden)? Kann ich bei ausschliesslich eingebrachtem Eigenkapital und klarer Linie im Kopf darauf verzichten?
Das Handelsregister verlangt keinen Businessplan. Dieser dient der Ueberzeugung potentieller Finanzgeber und als persönlicher Leitfaden.
Bonjour,
bietet der Netnotar seine Dienste schweizweit an d.h. ohne zusätzliche Kosten für Uebersetzungsarbeit der Urkunde zur Einreichung beim Registre du commerce du canton de Genève?
Eine französische Version bieten wir zurzeit noch nicht an.
Hallo
Habe gerade die Vorschau für die GmbH Gründung ausgefüllt.
2 Probleme habe ich festgestellt:
1. Auswahl lediglich für Natürliche Person möglich.
2. Kann nur das voreingestellte "weiblich" belassen.
Aus dem zweiten Grund musste ich dann abbrechen.
Hallo
Die Vorschau dient der Übersicht und ist deshalb zum Teil festgelegt.
Gehen Sie zum > Start, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten.
hallo,
bzgl gruendung einer gmbh in genf und bzgl vorangegangener frage:
nehmen sie eine gruendung in genf auch vor, schaetze, die unterlagen kann man auch in deutsch einreichen, oder ?
danke fuer kommentar
Laut Artikel 16 Absatz 4 der Handelsregisterverordnung muss man die Anmeldung in der Amtssprache des Kantons abfassen, in dem die Eintragung erfolgt. Im Kanton Genf können Sie Urkunde und Belege nicht in Deutsch einreichen. Eine französischsprachige Site von netnotar.ch ist zurzeit nicht verfügbar.
Gemäss Artikel 793 OR dürfen keine Einlagen zurückerstattet werden. Unter dieses Verbot fallen jegliche Arten von Rückleistungen. Es spielt keine Rolle, ob die Rückerstattung auf statutarischer oder vertraglicher Basis oder aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer
erfolgt.
Darf ich als Gesellschafter für meine GmbH arbeiten und mir meinen Lohn aus dem Stammkapital bezahlen (das dadurch unter den Anfangswert reduziert wird)?
Die GmbH bezahlt Ihren Lohn aus einem Aktivkonto. Nach dem Eintrag Ihrer GmbH ins Handelsregister übertragen Sie die Geldeinlagen auf ein Aktivkonto, zum Beispiel Post- oder Bankkonto. Beim Stammkapital handelt es sich nicht um tatsächliches Vermögen der GmbH, sondern um den Differenzbetrag, um den das Aktivvermögen das Fremdkapital der GmbH übersteigen muss.
Kann man das Stammkapital auch in Fremdwährung (z.B. US$) hinterlegen?
Nein, nur in Schweizerfranken.
Gern würde ich die Revisionspflicht meiner bestehenden GmbH umgehen und in den Statuten dies anpassen. Wie muss ich vorgehen um dies Online zu machen? Wie hoch sind die Kosten für diese Aenderung?
Lieber Netnotar
Oben behaupten Sie, dass für die Gründung einer GmbH kein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) mehr nötig sei. Ist dem nun wirklich so? Wir haben eben eine AG gegründet und ein Sperrkonto benutzt, das uns die Bank auch berechnet hat.
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, leider finde ich nirgends Informationen zum Thema "Wie löse ich meine Firma auf?". Auch dies wäre hilfreich, evtl. könnten Sie Ihre Dienstleistungen erweitern? Im Übrigen finde ich Ihre Idee und Umsetzung sehr gut.
@anonym: Hallo, der Eintrag oben ist vom 21. September 2007. Damals benötigte man kein Sperrkonto für die Gründung einer GmbH. Wir haben darauf hingewiesen, dass nach Inkraftsetzung (01.01.2008) des neuen GmbH-Rechts die Hinterlegung bei einer Bank unumgänglich ist. Bei der AG ist die Einbezahlung des Aktienkapitals auf ein Sperrkonto immer Vorschrift gewesen.
@salamander: Besten Dank für diesen Tipp. Wir werden das im Plenum besprechen. Informationen über eine Auflösung finden Sie unter http://www.notariate.zh.ch/not_ges_gmb_auf.php Sie können die Beurkundung über die Liquidation auch bei uns anfordern.
Hallo Netnotar
Sehr aufschlussreiche Seite. Habe probeweise (Vorschau) eine GmbH gegründet und daher die Frage betreffend Statuten: Kann bei der Online-Gründung nur der Zweck definiert werden, oder hat man auf den gesamten Text der Statuten Einfluss (evtl. zu einem späteren Zeitpunkt)?
@Anonym:
Hallo
Bei der Online-Gründung kann nur der Zweck definiert werden.
Sie können Ihre eigenen Statuten in die Gründung einbringen. Diese sind aber beim Handelsregisteramt zur Vorprüfung einzureichen. Eigene Statuten führen zu Mehrkosten von CHF 500.00 + 7.6 % MWST siehe Angebot, Ziffer 5 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx
Hallo Netnotar! Werde die bevorstehende GmbH-Gründung ebenfalls mit Ihnen vornehmen. Den Firmenzweck konnte ich bereits vorgängig (wie von Ihnen empfohlen) prüfen lassen. Nun meine Frage: Muss ich eine eidgenössische Firmenrecherche noch machen lassen oder ist dies nicht nötig, da es von Ihnen erledigt wird? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
@Yves:Ja. Geben Sie die Firmenrecherche auf unserer Site in Auftrag.
Hallo Netnotar! Unsere GmbH sollte im Herbst in Kraft treten. Logischerweise gibt es Vorteile, diese Firma heute schon zu gründen (z.B. Firmennamen-Reservation, ...). Wäre es steuerlich oder aus anderen Aspekten sinnvoll, die Gründung dennoch erst im Herbst zu machen? Für Ihre ehrliche Antwort danke ich Ihnen.
@ Yves:
Hallo
Abgesehen vom Schutz des Firmennamens besteht kein Anlass die Gesellschaft schon jetzt zu gründen.
Hallo Netnotar! Habe mich wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt. Es gibt zahlreiche Vorteile für mich bei einer umgehenden Gründung. Die Frage ist jedoch, ob es auch Gründe dagegen gibt. Möglicherweise macht es Sinn noch zu warten. Ich hoffe nun ist alles klarer.
@ Yves:
Hallo,
Es gibt keine nennenswerte Nachteile.
Hallo Netnotar. Ich möchte in den Statuten lediglich den Artikel 8 Konkurrenzverobt streichen, ist dies ohne Mehrkosten möglich?
@ Anonym
Hallo, eigene Statutenänderungen führen zu Mehrkosten, siehe Angebot Ziffer 5 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.
Guten Tag NETNOTAR.
Mein Mitteleinsatz wären CHF 20000.--
für die Gründung einer GmbH.
Ihr Tarif ist pauschal AB CHF 800.--
Was kommen Ihrerseits und weitere Kosten dazu ?
@ F. Steiner
Guten Tag
In unserem Angebot von CHF 800.00 sind die Leistungen gemäss Ziffer 1 in unserem Angebot http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx enthalten.
Unsere Zusatzleistungen finden Sie in den Ziffern 2-8 unseres Angebots http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.
Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in allen unseren Angeboten n i c h t enthalten. Die Gründenden bezahlen die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst, siehe Angebot, Ziffer 1 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.
Hallo,
habe da eine Frage: Kann bei einer AG Gründung ein Verwaltungsratsmitglied Ausländer sein und Einzelvertretung/Einzelunterschrift für die AG bekommen? Und wie ist das mit den Aktien? Wird das bei der Gründung festgelegt ob Inhaber- oder Namensaktien? Gibt es die physisch oder nur ein Dokument?
Danke!
@ Vincero
Hallo
Zur Frage: Kann bei einer AG Gründung ein Verwaltungsratsmitglied Ausländer sein und Einzelvertretung/Einzelunterschrift für die AG bekommen?
Antwort: Ja, wenn der Ausländer Wohnsitz in der Schweiz hat.
Zur Frage: Und wie ist das mit den Aktien? Wird das bei der Gründung festgelegt ob Inhaber- oder Namensaktien? Antwort: Ja
Zur Frage: Gibt es die physisch oder nur ein Dokument? Antwort:
Beides möglich.
Bonjour,
Dans le formulaire de fondation "on-line", si un des fondateurs est une société, le numéro d'identification doit être introduit. Après le "CH-", un numéro d'identification comprend 11 chiffres et non pas 15 chiffres comme exigés. D'où un message d'erreur ! Où est le bug ?
Hallo Netnotar,
Ich möchte eine GmbH gründen mit einer gründenden Person (Geschäftsführer) und einer zusätzlichen Person mit Zeichnungsberechtigung. Wenn ich die Vorschau durchspiele, dann bekommt die gründende Person automatisch eine Einzelunterschrift. Ist es möglich der gründenden Person eine Kollektivunterschrift zu zweien zu geben?
Vielen Dank,
Nick
Hallo Nick
In unserer produktiven Version haben Sie die Möglichkeit, die Zeichnungsberechtigung zu wählen.
Cher Netnotar
Je viens d'apprendre qu'on peut fonder une société aussi en langue française pour la suisse romande. Est-ce que le registre du commerce de Genève accepte la fondation par un notaire soleurois?
Merci de votre réponse.
Le Genevois
Hallo Genevois
Les registres du commerce doivent accepter les actes authentiques des notaires de tous les cantons, à condition que les actes soient rédigées correctement et dans le langage du canton concerné. Pourquoi un notaire soleurois ? Les clients ont l’avantage que le tarif des notaires soleurois est un des tarifs les plus avantageux de toute la Suisse.
Bonsoir
Une fois répondu à toutes les questions, de combien de jours netnotar a besoin pour compléter la fondation? Merci de votre prompte réponse. Meilleures salutations
JJ. Impatient
Hallo Impatient
Dès nous avons reçu vos données nous sommes prêts à procéder à la fondation immédiatement; seule condition: vous êtes en possession de l’attestation bancaire concernant le capital de la société. De cette confirmation le notaire a besoin à l’occasion de l’authentification.
Hallo
Vous avez raison: si on compte seulement les chiffres, on arrive à 11. Si on ajoute aussi les caractères de ponctuation (-.) on arrive à 15. C’est la manière comme netnotar a compté. Avez-vous une proposition pour mieux l’expliquer au fondateur? Merci d’avance de votre collaboration.
Sehr geehrter Netnotar,
gemäss Ihren Aussagen vom 10. und 12. Februar 2009 gibt es keine nenenswerten Vor- oder Nachteile, eine Firma früher oder später zu gründen. Es ist einzig das Risiko der nicht möglichen Reservation des Firmennamens.
Nun habe ich dazu folgende Frage:
Bleibt der Name eine gewisse Zeit "reserviert", wenn man eine Firma liquidiert? Wie lange?
Hintergrund:
Ich möchte meine GmbH in eine AG überführen, aber nicht direkt, sondern eben via Liquidation der GmbH.
Oder sprechen da andere Gründe dagegen?
Hallo
Zur Frage: Bleibt der Name eine gewisse Zeit "reserviert", wenn man eine Firma liquidiert? Wie lange?
Ja, bis zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Zur Frage: Ich möchte meine GmbH in eine AG überführen, aber nicht direkt, sondern eben via Liquidation der GmbH.
Oder sprechen da andere Gründe dagegen? Ja, zeitliche und steuerrechtliche Gründe sowie die anfallenden Kosten für eine Liquidation der GmbH und für eine Neugründung der AG.
Sehr geehrter Netnotar,
herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort.
Jetzt "sehe" ich die Sache klarer.
Macht dann wohl wenig Sinn.
Leider besteht das Grundproblem allerdings weiter.
PS: Übrigens super, Ihr Onlineangebot und dieser Blog!
Hallo,
tolle Möglichkeit hier, Kosten zu sparen.
Ich habe bereits eine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen und möchte eine GmbH gründen.
Beide haben einen ganz ähnlichen Namen.
Kann das zur Ablehnung der GmbH-Firmierung führen und sollte ich daher die Einzelfirma vorher löschen lassen?
Oder ist eine Namensähnlichkeit belanglos, wenn beide Firmen mir gehöhren und die gleiche Adresse haben?
Zweite Frage:
Ich möchte gerne Ihr Standardangebot für 800 Fr wahrnehmen. Ist im Preis enthalten, dass ich meine Frau mit Einzelprokura aufführe?
Danke für die Anwort.
Res
Hallo Res
Zu Ihren Fragen:
Kann das zur Ablehnung der GmbH-Firmierung führen und sollte ich daher die Einzelfirma vorher löschen lassen?
Fragen Sie den zuständigen Handelsregisterführer.
Oder ist eine Namensähnlichkeit belanglos, wenn beide Firmen mir gehöhren und die gleiche Adresse haben?
Fragen Sie den zuständigen Handelsregisterführer.
Zweite Frage:
Ich möchte gerne Ihr Standardangebot für 800 Fr wahrnehmen. Ist im Preis enthalten, dass ich meine Frau mit Einzelprokura aufführe?
Nein, unsere Zusatzangebote finden Sie auf unserer Site unter "Angebot".
Danke für die Antworten, ich möchte die nächsten Tage Ihr Angebot für die GmbH-Gründung nutzen.
Sie schreiben:
"Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7.6 % MWST. Sie bezahlen sicher und spesenfrei bei der Gründung in bar."
Ist die Barzahlung vorab obligatorisch oder kann ich mit dem Konto der neugegründeten GmbH auch Ihre Honorar-Rechnung begleichen?
Res
Hallo Res
Die Rechnung ist bei der Gründungsversammlung bar zu bezahlen.
Hallo,
ich möchte eine GmbH mit CHF 20'000in Geld gründen.
Was geschieht mit den CHF 20'000, kann die Firma damit arbeiten oder bleibt das Geld die ganze Lebensdauer der Firma über blockiert?
Konkret: Kann ich daraus (in der Startphase) Lohn und Rechnungen bezahlen?
Danke!
Hallo
Das Geld, welches bei der Gründung auf ein Sperrkonto einbezahlt sein muss, wird nach Eintragung im Handelsregisteramt für die GmbH wieder freigegeben.
Hallo Netnotar,
1) weshalb ist die Librierung des Kapitals in 100 Aktien zu CHF 1000 komplizierter (in Ihrer Vorschau) als als 100,000 zu CHF 1?. Offenbar scheint dies die Kosten der Gründung nicht zu erhöhen.
2) Was wären kurz die Vor-/Nachteile (zB ich habe mal gelesen, zu einem späteren Zeitpunkt kann man den Nennwert reduzieren, und Kapital rückfliessen lassen, statt Dividenden zu zahlen.)
Freundliche Grüsse
Gregory
Hallo Gregory
Zu deiner Frage:
Kleine Nennwerte ermöglichen Mitarbeiter - und Kapitalgeberbeteiligungen.
Hallo Netnotar,
ich möchte eine GmbH im Kanton Vaud gründen und habe Ihr Angebot gelesen.
Auf der Webseite des Kantons Vaud sind Musterstatuten einsehbar: http://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/economie_emploi/entreprises/registre_commerce/fichiers_pdf/musterstatuten-tabelle-f.pdf
Sind Ihre Standard Statuten ähnlich detalliert? Können Ihre Musterstatuten vorab eingesehen werden?
Danke und Gruss
Hallo mirsebfo
Unsere Musterstatuten finden Sie in der Vorschau auf http://www.netnotar.ch/d43_zweck.aspx unter "Aide".
Vor der Eingabe Ihrer Gesellschaft wählen Sie Ihre Sprache "fr".
Hallo und Danke für die schnelle Reaktion.
Ich kann "Aide" nicht finden?!
Ich sehe nur "Page d'accueil, Contacts, Offre, FAQ, Liens, Utilisation, Blog, Problèmes"
Wenn ich http://www.netnotar.ch/d43_zweck.aspx in meinen Browser eingebe, kommt Ihre Fehlerauffangseite.
Bitte mir noch einmal helfen...
Hallo
Gehen Sie auf der französischen Version das "aperçu" durch. Bei der Seite, wo es um den Zweck geht (www.netnotar/d43_zweck.aspx)finden Sie rechts unter "Aide" die Musterstatuten.
Guten Tag
Ihr Online-Anmeldeformular akzeptiert leider keine gültigen .name E-Mail-Adressen.
@Anonym:
Guten Tag
Wenn Sie auf unserer Homepage auf Vorschau gehen, können Sie keine Angaben machen. Nachdem Sie die Vorschau durchgegangen sind, klicken Sie auf > Start. Bei diesem Durchlauf können Sie all Ihre Angaben machen.
Grüezi
Super Service, was ich bis jetzt gesehen habe.
Scheinbar sind Nebenzwecke nicht mehr zwingend nötig beim Eintrag des Firmenzwecks.
Eine Frage: was fällt alles unter Nebenzweck? Gibt es da eine Liste/Aufzählung welche ich mal durchsehen könnte?
Danke. M.A.
Hallo!
Besuchen Sie unsere Vorschau. Auf unserer "Zweck"-Site finden Sie eine Sammlung gängiger Zweckbestimmungen unter Formulierungshilfen.
Grüezi
Wenn ich innerhalb eines Kantons die Adresse der GmbH wechsle (neue Ortschaft) muss ich dann auch eine Sitzverlegung machen oder lässt sich nur die Adresse anpassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
cm
Guten Tag Netnotar,
Gerne würde ich meine Gmbh durch euren Service gründen, folgende Fragen würde ich euch gerne im Vorfeld stellen:
1. Ich habe meine eigene Statuten erstellt, die grundsätzlich den "Standard Statuten" korrespondieren, jedoch einige zusätzliche Punkte beinhalten. Wie kann ich diese in den Vorgang einbeziehen? (evtl. euch zusenden)?
2. Die Firma wird ihren Sitz im Kanton Tessin haben. Die erstellten Dokumente sind daher auf italienisch. Ist dies zurzeit möglich?
3. Wie lange dauert die Gründung bei eigenen erstellten Statuten? Kann diese evtl. in einer Frist von 1 Woche durchzogen werden?
Besten Dank für eure Auskunft!
Beste Grüsse,
M.L.
@cm
Hallo
Wenn die neue Adresse in einer anderen Ortschaft liegt, muss eine Sitzverlegung gemacht werden. Diesbezüglich können Sie sich die Vorschau anschauen (siehe http://sitzverlegung.netnotar.ch/Vorschau/sitzverlegung_ag_gmbh_01.html).
@M.L.
Hallo
1. Bei eigenen Statuten raten wir Ihnen, diese vom zuständigen Handelsregisteramt vorprüfen zu lassen. Die Statuten können Sie dann im Wordformat mailen.
2. Zurzeit ist dies nicht möglich.
3. Je nach dem wie lange die Vorprüfung dauert. Eine Beurkundung innert einer Woche ist kein Problem. Wie lange es dauert, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen, also gegründet ist, hängt vom Handelsregisteramt ab.
Guten Tag,
Habe gerade mit grossem Interesse die Gründung mit der Vorschau-Funktion durchgeführt. Kleine Frage dazu:
1) Wie viel kostet in etwa die Vorprüfung des Zwecks? Ist dies wirklich nötig?
2) Muss das Sperrkonto bei einer Bank sein oder kann man das auch bei der Post bzw. Postfinance machen?
3) In meinem Fall wäre es eine Übernahme einer bestehenden (im HR eingetragener) Einzelunternehmung. Ich habe nun gesehen, dass diese Liquidiert werden müsste. Wäre das Eintragungsdatum nun das ursprüngliche Gründungsdatum der Einzelunternehmung oder der neuen GmbH?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse,
SF
Hallo
Zu Ihren Fragen unsere Antworten:
zu 1) Vorprüfungskosten von ca. CHF 50.00 bis CHF 150.00
zu 2) Errichtung eines Sperrkontos ist nur bei einer Bank möglich.
zu 3) Bei der Übertragung des Einzelunternehmens auf die GmbH ist das Eintragungsdatum der GmbH massgeblich betreffs Löschung des Einzelunternehmens.
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