Montag, 16. Juli 2007

Das neue GmbH-Recht ist auf dem Weg!

Seit 1. Januar 2008 ist das revidierte GmbH-Recht (Art. 772 ff. OR) in Kraft. Was sind die Konsequenzen für bestehende GmbH’s? Welche Neuerungen sind für Unternehmensgründer relevant?
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns diese zu stellen.

56 Kommentare:

IntraSide hat gesagt…

Hallo netnotar, ich finde die Idee von diesem Blog toll! Da die Revision des GmbH-Rechts ansteht, wird viel geredet und es entstehen Unklarheiten. Meine Frage: Ist es wahr, dass ich als Einzelperson alleine eine GmbH gründen kann? Benötige ich keinen weiteren Gesellschafter?

netnotar hat gesagt…

Ja, neu Art. 775 OR regelt dies folgendermassen:

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder
mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften
gegründet werden.

Anonym hat gesagt…

Der netnotar ist kein Gesetzesdschungel!

Jeder weiss wie man rein kommt und jeder weiss wie man raus kommt!

Anonym hat gesagt…

Hallo netnotar

Muss ich bei der Gründung das Stammkapital auf ein Sperrkonto einbezahlen?

netnotar hat gesagt…

Zur Zeit muss das Stammkapital nicht auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Nach der Inkraftsetzung des neuen GmbH-Rechts muss das Stammkapital bei einem Bankinstitut hinterlegt werden.

Claudia Buettler hat gesagt…

Hallo Netnotar!

Es ist schoen zu sehen, wie ihr besser und besser werdet. Definitiv die erste Anlaufstelle fuer Gruender!

Rinkhals hat gesagt…

Guten Abend! Hilfreiche Seite, danke. 3 Fragen:

a) Tritt das revidierte GmbH-Recht (Art. 772 ff. OR) per 1.1.08 nun definitiv in Kraft bzw. von welchen Beschlüssen ist dies allenfalls noch abhängig?

b) Ab wann kann auf Ihrer Website elektronisch eine GmbH nach neuem Recht erfasst und damit zur Gründung angemeldet werden?

c) Gem. Website http://www.kmu.admin.ch/gruendung/00182/00251/00276/index.html?lang=de kann bei wirtschaftlich unbedeutenden GmbH's und Zustimmung aller Gesellschafter auf eine Revision verzichtet werden. Wo ist eine solche Regelung (opting-out) festzuhalten? In den Statuten?

netnotar hat gesagt…

Guten Tag.

Besten Dank für Ihre lobenden Worte.

Zu Ihren Fragen:

a) Ja, das Gesetz tritt definitiv am 01.01.2008 in Kraft.

b) Ab 01.01.2008 kann auf unserer Website nach neuem Recht eine GmbH erfasst werden.

c) Ja, eine solche Regelung ist in den Statuten festzuhalten.

Anonym hat gesagt…

Hallo netnotar!
Ich habe eine Frage zum neuen GmbH-Recht: Kann ich bereits in diesem Jahr nach dem neuen Recht gründen?
Gibt es ein entsprechendes
Übergangsrecht?

netnotar hat gesagt…

Nein, die Gründung nach neuem Recht ist erst ab 01.01.2008 möglich. Es gibt keine Übergangsfrist, während welcher das neue Recht schon vorwirken würde.

Interessent hat gesagt…

Hallo netnotar!
Ich stehe gerade vor einer GmbH-Gründung. In einem Beratungsgespräch meiner Treuhandfirma wurde erwähnt, dass eine Gründung bereits jetzt nach neuem GmbH-Recht möglich sei - dies ist im Widerspruch zu Ihrer Aussage. Könnnten Sie dies bitte noch einmal überprüfen? Danke.

netnotar hat gesagt…

Hallo!
Nein, es ist nicht möglich bereits jetzt nach neuem Recht zu gründen, siehe http://www.hrabe.ch/Merkblaetter/MerkblattNeueintragungUebergangGmbH.pdf Ziff. 1 Abs. 2

Anonym hat gesagt…

Hallo netnotar!
Wie ist das mit dem Rückzug von Stammkapital nach der Gründung (oder längerer Zeit danach)? Kann man als Gesellschafter sein Kapital zu Teilen zurückziehen? Oder muss für die Bilanz immer der volle Betrag an Stammkapital einbezahlt bleiben? Danke

Anonym hat gesagt…
Dieser Post wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
RLa hat gesagt…

Lieber Leser
Ich habe soeben eine GmbH als Einzelperson (neues Recht 2008) mit netnotar gegründet. Das war nun wirklich eine einfache Sache. Es hat mich, nebst dem Ausfüllen der Online-Formulare, nur eine Stunde im Büro vom Netnotar gekostet. Etwas Probleme machte nur das HR mit der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Es scheint hier keine genauen Regeln zu geben, wie formuliert werden soll bzw. darf. Je nach dem wer im HR prüft und je nach Kanton ist die Beurteilung (und damit eventuell eine Rückweisung) unterschiedlich. Der HR Eintrag meiner GmbH ist zwar zur Zeit noch nicht vollzogen, doch ich und der Notar sind Zuversichtlich dass es klappt. Gekostet hat mich der Notar die in seiner Site ausgewiesene 800Fr.
Ich kann Ihnen den netnotar nur empfehlen.

Besserwisser hat gesagt…

Hmm super jetzt kann man nach neuem Recht gründen! Wie machen das eigentlich die anderen ohne Notariat?

netnotar hat gesagt…

@besserwisser

Guten Tag
Eine Kapitalgesellschaft, wird errichtet, indem die Gründer dies in öffentlicher Urkunde erklären, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Für diesen Errichtungsakt ist immer eine Urkundsperson/ein Notar notwendig.

Anonym hat gesagt…

Guten Tag,

Verlangt das Handelsregister einen Businessplan zur Vorlage oder dient dieser nur der Ueberzeugung potentieller Finanzgeber (und natürlich als persönlicher Leitfaden)? Kann ich bei ausschliesslich eingebrachtem Eigenkapital und klarer Linie im Kopf darauf verzichten?

netnotar hat gesagt…

Das Handelsregister verlangt keinen Businessplan. Dieser dient der Ueberzeugung potentieller Finanzgeber und als persönlicher Leitfaden.

Anonym hat gesagt…

Bonjour,

bietet der Netnotar seine Dienste schweizweit an d.h. ohne zusätzliche Kosten für Uebersetzungsarbeit der Urkunde zur Einreichung beim Registre du commerce du canton de Genève?

netnotar hat gesagt…

Eine französische Version bieten wir zurzeit noch nicht an.

Markus Mäder hat gesagt…

Hallo
Habe gerade die Vorschau für die GmbH Gründung ausgefüllt.
2 Probleme habe ich festgestellt:
1. Auswahl lediglich für Natürliche Person möglich.
2. Kann nur das voreingestellte "weiblich" belassen.
Aus dem zweiten Grund musste ich dann abbrechen.

netnotar hat gesagt…

Hallo

Die Vorschau dient der Übersicht und ist deshalb zum Teil festgelegt.

Gehen Sie zum > Start, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten.

Anonym hat gesagt…

hallo,

bzgl gruendung einer gmbh in genf und bzgl vorangegangener frage:

nehmen sie eine gruendung in genf auch vor, schaetze, die unterlagen kann man auch in deutsch einreichen, oder ?

danke fuer kommentar

netnotar hat gesagt…

Laut Artikel 16 Absatz 4 der Handelsregisterverordnung muss man die Anmeldung in der Amtssprache des Kantons abfassen, in dem die Eintragung erfolgt. Im Kanton Genf können Sie Urkunde und Belege nicht in Deutsch einreichen. Eine französischsprachige Site von netnotar.ch ist zurzeit nicht verfügbar.

netnotar hat gesagt…

Gemäss Artikel 793 OR dürfen keine Einlagen zurückerstattet werden. Unter dieses Verbot fallen jegliche Arten von Rückleistungen. Es spielt keine Rolle, ob die Rückerstattung auf statutarischer oder vertraglicher Basis oder aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer
erfolgt.

Anonym hat gesagt…

Darf ich als Gesellschafter für meine GmbH arbeiten und mir meinen Lohn aus dem Stammkapital bezahlen (das dadurch unter den Anfangswert reduziert wird)?

netnotar hat gesagt…

Die GmbH bezahlt Ihren Lohn aus einem Aktivkonto. Nach dem Eintrag Ihrer GmbH ins Handelsregister übertragen Sie die Geldeinlagen auf ein Aktivkonto, zum Beispiel Post- oder Bankkonto. Beim Stammkapital handelt es sich nicht um tatsächliches Vermögen der GmbH, sondern um den Differenzbetrag, um den das Aktivvermögen das Fremdkapital der GmbH übersteigen muss.

Anonym hat gesagt…

Kann man das Stammkapital auch in Fremdwährung (z.B. US$) hinterlegen?

netnotar hat gesagt…

Nein, nur in Schweizerfranken.

Anonym hat gesagt…

Lieber Netnotar

Oben behaupten Sie, dass für die Gründung einer GmbH kein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) mehr nötig sei. Ist dem nun wirklich so? Wir haben eben eine AG gegründet und ein Sperrkonto benutzt, das uns die Bank auch berechnet hat.

Vielen Dank für die Antwort!

Salamander hat gesagt…

Hallo, leider finde ich nirgends Informationen zum Thema "Wie löse ich meine Firma auf?". Auch dies wäre hilfreich, evtl. könnten Sie Ihre Dienstleistungen erweitern? Im Übrigen finde ich Ihre Idee und Umsetzung sehr gut.

netnotar hat gesagt…

@anonym: Hallo, der Eintrag oben ist vom 21. September 2007. Damals benötigte man kein Sperrkonto für die Gründung einer GmbH. Wir haben darauf hingewiesen, dass nach Inkraftsetzung (01.01.2008) des neuen GmbH-Rechts die Hinterlegung bei einer Bank unumgänglich ist. Bei der AG ist die Einbezahlung des Aktienkapitals auf ein Sperrkonto immer Vorschrift gewesen.

netnotar hat gesagt…

@salamander: Besten Dank für diesen Tipp. Wir werden das im Plenum besprechen. Informationen über eine Auflösung finden Sie unter http://www.notariate.zh.ch/not_ges_gmb_auf.php Sie können die Beurkundung über die Liquidation auch bei uns anfordern.

Anonym hat gesagt…

Hallo Netnotar

Sehr aufschlussreiche Seite. Habe probeweise (Vorschau) eine GmbH gegründet und daher die Frage betreffend Statuten: Kann bei der Online-Gründung nur der Zweck definiert werden, oder hat man auf den gesamten Text der Statuten Einfluss (evtl. zu einem späteren Zeitpunkt)?

netnotar hat gesagt…

@Anonym:

Hallo

Bei der Online-Gründung kann nur der Zweck definiert werden.

Sie können Ihre eigenen Statuten in die Gründung einbringen. Diese sind aber beim Handelsregisteramt zur Vorprüfung einzureichen. Eigene Statuten führen zu Mehrkosten von CHF 500.00 + 7.6 % MWST siehe Angebot, Ziffer 5 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx

Yves hat gesagt…

Hallo Netnotar! Werde die bevorstehende GmbH-Gründung ebenfalls mit Ihnen vornehmen. Den Firmenzweck konnte ich bereits vorgängig (wie von Ihnen empfohlen) prüfen lassen. Nun meine Frage: Muss ich eine eidgenössische Firmenrecherche noch machen lassen oder ist dies nicht nötig, da es von Ihnen erledigt wird? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.

netnotar hat gesagt…

@Yves:Ja. Geben Sie die Firmenrecherche auf unserer Site in Auftrag.

Yves hat gesagt…

Hallo Netnotar! Unsere GmbH sollte im Herbst in Kraft treten. Logischerweise gibt es Vorteile, diese Firma heute schon zu gründen (z.B. Firmennamen-Reservation, ...). Wäre es steuerlich oder aus anderen Aspekten sinnvoll, die Gründung dennoch erst im Herbst zu machen? Für Ihre ehrliche Antwort danke ich Ihnen.

netnotar hat gesagt…

@ Yves:

Hallo

Abgesehen vom Schutz des Firmennamens besteht kein Anlass die Gesellschaft schon jetzt zu gründen.

Yves hat gesagt…

Hallo Netnotar! Habe mich wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt. Es gibt zahlreiche Vorteile für mich bei einer umgehenden Gründung. Die Frage ist jedoch, ob es auch Gründe dagegen gibt. Möglicherweise macht es Sinn noch zu warten. Ich hoffe nun ist alles klarer.

netnotar hat gesagt…

@ Yves:

Hallo,

Es gibt keine nennenswerte Nachteile.

Anonym hat gesagt…

Hallo Netnotar. Ich möchte in den Statuten lediglich den Artikel 8 Konkurrenzverobt streichen, ist dies ohne Mehrkosten möglich?

netnotar hat gesagt…

@ Anonym

Hallo, eigene Statutenänderungen führen zu Mehrkosten, siehe Angebot Ziffer 5 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.

F. Steiner hat gesagt…

Guten Tag NETNOTAR.

Mein Mitteleinsatz wären CHF 20000.--
für die Gründung einer GmbH.

Ihr Tarif ist pauschal AB CHF 800.--

Was kommen Ihrerseits und weitere Kosten dazu ?

netnotar hat gesagt…

@ F. Steiner

Guten Tag

In unserem Angebot von CHF 800.00 sind die Leistungen gemäss Ziffer 1 in unserem Angebot http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx enthalten.

Unsere Zusatzleistungen finden Sie in den Ziffern 2-8 unseres Angebots http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.

Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in allen unseren Angeboten n i c h t enthalten. Die Gründenden bezahlen die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst, siehe Angebot, Ziffer 1 http://www.netnotar.ch/nn2angebot.aspx.

Vincero hat gesagt…

Hallo,

habe da eine Frage: Kann bei einer AG Gründung ein Verwaltungsratsmitglied Ausländer sein und Einzelvertretung/Einzelunterschrift für die AG bekommen? Und wie ist das mit den Aktien? Wird das bei der Gründung festgelegt ob Inhaber- oder Namensaktien? Gibt es die physisch oder nur ein Dokument?

Danke!

netnotar hat gesagt…

@ Vincero

Hallo

Zur Frage: Kann bei einer AG Gründung ein Verwaltungsratsmitglied Ausländer sein und Einzelvertretung/Einzelunterschrift für die AG bekommen?
Antwort: Ja, wenn der Ausländer Wohnsitz in der Schweiz hat.

Zur Frage: Und wie ist das mit den Aktien? Wird das bei der Gründung festgelegt ob Inhaber- oder Namensaktien? Antwort: Ja

Zur Frage: Gibt es die physisch oder nur ein Dokument? Antwort:
Beides möglich.

Anonym hat gesagt…

Bonjour,
Dans le formulaire de fondation "on-line", si un des fondateurs est une société, le numéro d'identification doit être introduit. Après le "CH-", un numéro d'identification comprend 11 chiffres et non pas 15 chiffres comme exigés. D'où un message d'erreur ! Où est le bug ?

Anonym hat gesagt…

Hallo Netnotar,

Ich möchte eine GmbH gründen mit einer gründenden Person (Geschäftsführer) und einer zusätzlichen Person mit Zeichnungsberechtigung. Wenn ich die Vorschau durchspiele, dann bekommt die gründende Person automatisch eine Einzelunterschrift. Ist es möglich der gründenden Person eine Kollektivunterschrift zu zweien zu geben?

Vielen Dank,
Nick

netnotar hat gesagt…

Hallo Nick

In unserer produktiven Version haben Sie die Möglichkeit, die Zeichnungsberechtigung zu wählen.

Anonym hat gesagt…

Cher Netnotar
Je viens d'apprendre qu'on peut fonder une société aussi en langue française pour la suisse romande. Est-ce que le registre du commerce de Genève accepte la fondation par un notaire soleurois?
Merci de votre réponse.
Le Genevois

netnotar hat gesagt…

Hallo Genevois

Les registres du commerce doivent accepter les actes authentiques des notaires de tous les cantons, à condition que les actes soient rédigées correctement et dans le langage du canton concerné. Pourquoi un notaire soleurois ? Les clients ont l’avantage que le tarif des notaires soleurois est un des tarifs les plus avantageux de toute la Suisse.

Anonym hat gesagt…

Bonsoir
Une fois répondu à toutes les questions, de combien de jours netnotar a besoin pour compléter la fondation? Merci de votre prompte réponse. Meilleures salutations
JJ. Impatient

netnotar hat gesagt…

Hallo Impatient
Dès nous avons reçu vos données nous sommes prêts à procéder à la fondation immédiatement; seule condition: vous êtes en possession de l’attestation bancaire concernant le capital de la société. De cette confirmation le notaire a besoin à l’occasion de l’authentification.

netnotar hat gesagt…

Hallo
Vous avez raison: si on compte seulement les chiffres, on arrive à 11. Si on ajoute aussi les caractères de ponctuation (-.) on arrive à 15. C’est la manière comme netnotar a compté. Avez-vous une proposition pour mieux l’expliquer au fondateur? Merci d’avance de votre collaboration.